Berufsfachschule für Kinderpflege
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  Berufsfeld
  Ausbildungsziel
 
Dauer
 
Unterrichtsfächer
  Unterrichtsinhalte
  Unterricht - Phasen - Ziele
  Arbeitsmarkt
 
Regionales Umfeld  
  Anmeldung
 
Fotos Sozialwesen

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Berufsfeld

Die Ausbildung in der Kinderpflege eröffnet Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Bildungsabschluss ("Fachoberschulreife") sowie Hauptschulabsolventinnen (Klasse 10 Typ A) den Zugang zu sozialpädagogischen Tätigkeiten und weiterführenden Bildungsgängen. Es werden nicht nur berufliche Qualifikationen sondern auch gesellschaftliche und berufsübergreifende Bildungsinhalte vermittelt.

Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten für Pflege, Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern sind Bestandteil des Bildungsganges.

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2.

Ausbildungsziel

Der Bildungsgang "Zweijährige Berufsfachschule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung Kinderpflege" ist der einzige, der den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" bzw. "Staatlich geprüfter Kinderpfleger" vermittelt.

Des Weiteren kann zusätzlich der mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) erlangt werden.

Qualifizierte Absolventinnen und Absolventen mit dem Abschluss als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und dem mittleren Bildungsabschluss können sich um einen Platz an unserer Fachschule für Sozialpädagogik bewerben. An der Fachschule für Sozialpädagogik werden staatlich anerkannte Erzieher/innen ausgebildet.

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3.

Dauer

Die Kinderpfleger/innenausbildung dauert zwei Jahre. Insgesamt werden in dieser Zeit 16 Wochen Praktika (Tages- und Blockpraktika) in Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Kindertagesstätten etc.) abgeleistet.

Am Ende der Ausbildung werden zwei schriftliche Abschlussprüfungen abgelegt.

Es wird kein Schulgeld erhoben. Neben dem Eigenanteil an Schulbüchern fallen Kochgeld (1,50 Euro pro Woche), Materialgeld (z. B. für Kunst und Werten) und Kopiergeld (3 Cent pro Kopie) an. Fahrkostenerstattung kann gemäß der Verwaltungsvorschriften für Schülerfahrkosten beantragt werden.
Anträge für Ausbildungsbeihilfe können gestellt werden (Bafög).

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4.

Unterrichtsfächer
     

Sozialpädagogik, Praxis Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Praxis hauswirtschaftliche Versorgung, Theorie und Praxis der Gesundheitsförderung, Mathematik, Englisch, Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre (Es werden außerschulische Praktika in Tages- oder Blockform im Umfang von insgesamt 16 Wochen abgeleistet.)

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5.

Unterrichtsinhalte

Die Ausbildung in der Kinderpflege eröffnet den Zugang zu sozialpädagogischen Tätigkeiten und weiterführenden Bildungsgängen. Es werden nicht nur berufliche Qualifikationen sondern auch gesellschaftliche und berufsübergreifende Bildungsinhalte vermittelt. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Pflege sowie bei Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern sind Bestandteil des Bildungsauftrages.

Folgende Kompetenzen sollen die Schülerinnen in geeigneten didaktischen Situationen und im Zusammenwirken mit verschiedenen Institutionen entwickeln:

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6.

Unterricht - Phasen - Ziele - didaktisches Konzept

Für den Bildungsgang kennzeichnend ist, dass die Ausbildung in vier Lernfeldern mit handlungsorientierten Lernsituationen stattfindet. Der Besuch der Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit voraus.

Unsere Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Kinder in verschiedenen Altersstufen einzeln oder in Kleingruppen – in ihrem Entwicklungsstand und in ihrer Lebenssituation zu sehen, ihre Bedürfnisse zu erfassen und angemessen zu handeln.

Sie werden befähigt, 

pflegerische und hauswirtschaftliche Arbeiten zu sehen, zu organisieren, durchzuführen und zu kontrollieren.
bei der Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder die Erziehungs-berechtigten zu unterstützen und soweit notwendig eigenverantwortlich zu handeln.

 

in sozialpädagogischen Einrichtungen als helfende Fachkräfte bei der Erziehung der Kinder mitzuwirken und die Erzieherinnen und Erzieher zu unterstützen sowie anfallende hauswirtschaftliche und pflegerische Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen.
 

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7.

Arbeitsmarkt

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sind im Rahmen von Pflege- und Erziehungsaufgaben tätig.

Sie wirken zurzeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Anleitung bei der Erziehung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.
In Familien und Arbeitsfeldern mit kurzfristigen Betreuungsangeboten unterstützen sie Eltern bei der Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder und handeln - soweit notwendig - eigenverantwortlich. Hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten erledigen sie selbständig.


Zu ihrem Aufgabenbereich gehören alle Arbeiten, die bei der Erziehung und Pflege des Kindes anfallen: Anleitung zum Spiel und zu altersgemäßer Beschäftigung, werken, musizieren mit Kindern, Körperpflege und häusliche Kinderkrankenpflege, die Zubereitung von Speisen, die Pflege der Kleidung und der Räume etc.

Mit dem Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses und dem Abschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin besteht die Möglichkeit sich auf einen Ausbildungsplatz zur Erzieherin oder auch zur Geburtshelferin, zur Krankenschwester, zur Altenpflegerin zu bewerben.

Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen mit hervorragenden Noten haben die Möglichkeit sich um Aufnahme in die Klasse 12 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen zu bewerben. Nach der bestandenen Fachhochschulreifeprüfung kann an einer Fachhochschule ein Studium aufgenommen werden.

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9.

Regionales Umfeld

Partner der Kinderpflege-Ausbildung sind die vielen Betreuungseinrichtungen für Kinder, welche die Schülerinnen als Praktikantinnen in ihren Einrichtungen ausbilden.

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10.

Anmeldung

Anmeldungen werden unmittelbar nach dem Halbjahreszeugnis (Ende Januar) entgegengenommen.

Benötigt werden:

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