Die Ausbildung im Friseurberuf ist geprägt durch das Zusammenwirken von zwei verschiedenen Lernorten, dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule ( = duales System). Voraussetzung für den Besuch einer Friseur-Fachklasse ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem ortsansässigen Ausbildungsbetrieb im Friseurhandwerk.
Auszubildende, die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Wer nach Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnt, ist zum Besuch der Berufsschule berechtigt, nicht mehr verpflichtet.