Die Ausbildung in der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten setzt mindestens den Hauptschulabschluss voraus und ermöglicht jungen Menschen den Zugang zu sozialen Arbeitsbereichen und weiterführenden Bildungsgängen.
Sie beinhaltet drei Teilbereiche:
Berufsabschluss:
Staatlich geprüfte Sozialassistentin / staatlich geprüfter Sozialassistent
Zusatzqualifikation: Alltagsbegleiterin / Alltagsbegleiter
Schulabschluss:
Es kann die Fachoberschulreife (mittlerer Bildungsabschluss) - eventuell mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe - erreicht werden.
Zusatzqualifikation:
Die erfolgreich absolvierte Ausbildung beinhaltet ebenfalls die Qualifikation zur "Alltagsbegleiterin" / zum "Alltagsbegleiter".