Einjährige Berufsfachschule Körperpflege
Zielgruppen
Sie haben den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und möchten den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben.
Sie haben den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und möchten den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), eventuell auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erwerben.
Sie wollen vor der Ausbildung Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Sie wollen Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern.
Sie wollen die Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung sinnvoll nutzen.
Sie sind gerne mit Menschen zusammen.
Sie finden es gut, wenn Menschen mehr aus ihrem Typ machen.
Sie können sich vorstellen, Frisieren, Schminken oder den Verkauf von Parfümerie- und Drogerieartikeln zu Ihrem Beruf zu machen.
Bildungsziel
Die Einjährige Berufsfachschule vermittelt im Rahmen des Berufsfeldes Körperpflege berufliche Kenntnisse für eine Fachausbildung in Ausbildungsberufen, die dem Berufsfeld Körperpflege zugeordnet sind. Es können die angeführten Abschlüsse erworben werden.
Art und Dauer der Ausbildung
Der Bildungsgang dauert ein Jahr. Der Unterricht hat einen fachpraktischen Schwerpunkt. Er findet an 5 Unterrichtstagen in der Woche in unserem Berufskolleg statt. Begleitete Betriebspraktika von insgesamt 4 Wochen in Einrichtungen wie Friseurgeschäften, Kosmetikstudios, Drogerien oder Parfümerien gehören zu unserer praxisnahen Ausbildung.
Die Lerninhalte werden vermittel in Fächern
- des berufsbezogenen Lernbereichs: Fachpraxis Körperpflege (Maniküre, Styling, dekorative und pflegende Kosmetik), Pflege und Gestaltung, Form und Farbe, Kundenmanagement, Rohstoffe und Produkte, Wirtschafts- und Betriebslehre, Englisch, Mathematik
- des berufsübergreifenden Lernbereichs: Deutsch / Kommunikation, Religionslehre, Sport / Gesundheitsförderung, Politik / Gesellschaftslehre
- des Differenzierungsbereichs (Zusatzangebote nach den Möglichkeiten unseres Berufskollegs)
Abschlüsse
Den Schülerinnen und Schülern, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben haben, wird ein Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss vermittelt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsgangs erfüllt werden.
Den Schülerinnen und Schülern, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erworben haben, wird ein Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertiger Abschluss vermittelt, wenn die Leistungsanforderungen des Bildungsgangs erfüllt werden. Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kann bei entsprechender Leistung ebenfalls erworben werden.
Förderung
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung.
Erforderliche Unterlagen für eine Bewerbung
Letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule (beglaubigte Fotokopie), Passbild, Lebenslauf, Bewerbungsformular
Weitere Informationen finden Sie hier!
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