Für die Aufnahme in die Fachschule für Technik - Fachrichtung Bekleidungstechnik gelten folgende Bedingungen:
- Eine zweijährige Berufsausbildung als Modenäher/in oder Bekleidungsfertiger/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
oder
- Eine dreijährige Berufsausbildung als Modeschneider/in oder als Bekleidungsschneider/in.
oder
- Ein Abschluss als staatl. geprüfte/r bekleidungstechnische/r Assistent/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.